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Wohnmobilvermietung Bentz
Zierheidchen 30
53577 Neustadt

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Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile

(gültig ab 31.01.2007)

Wohnmobilvermietung (nachfolgend Urlaubsmobil.de genannt)

1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt

1.1 Gegenstand des Vertrages mit URLAUBSMOBIL.DE ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Reisemobils zu Zwecken der Freizeitgestaltung. URLAUBSMOBIL.DE schuldet jedoch keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.2 Nach Maßgabe der in Ziff. 19 dieser Bedingungen getroffenen Rechtswahl finden auf das Vertragsverhältnis zwischen der URLAUBSMOBIL.DE und dem Kunden in erster Linie diese Geschäftsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen über den mit Vertrag, §§ 531 ff. Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1.3 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

1.4 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Anmietung eines Reisemobils liegt ein Mietvertrag zugrunde und keine gebündelten Leistungen (Reiseveranstaltung). Etwas anderes gilt nur dann, wenn URLAUBSMOBIL.DE nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB den Anschein erweckt, eine Mehrheit von touristischen Hauptleistungen als Pauschalreise zu erbringen.

1.5 Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.

1.6 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.

1.7 Die Miete beginnt mit der Übernahme des Reisemobils durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter das Reisemobil an einen Beauftragten der URLAUBSMOBIL.DE an einer URLAUBSMOBIL.DE-Station persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Reisemobil nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.

2. Mindestalter, Führerschein

Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 23 Jahre. Führerschein Klasse 3 für alle Modelle. Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens ein Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

3. Mietpreise, Versicherungen

3.1 Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsabschluß jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Bei der Preisberechnung werden die unterschiedlichen Saisonzeiten berücksichtigt.

3.2 Die Mietpreise beinhalten: 300 Freikilometer pro Tag; Teilkasko mit € 1000,- Selbstbehalt und Vollkaskoschutz mit € 1000,- Selbstbeteiligung pro Schadensfall; Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit € 50 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden max. € 8 Mio. je geschädigte Person); Mobilitätsgarantie der Hersteller. Treibstoff-und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.

3.3 Die Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet URLAUBSMOBIL.DE € 2,50 brutto pro Liter Diesel.

3.4 Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde € 26,- (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die der Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.

4. Buchung(Vertragsabschluss), Leistungsgegenstand

4.1 Mit der Buchung bietet der Kunde URLAUBSMOBIL.DE den Abschluss eines mit Vertrages auf der Grundlage dieser Mietbedingungen, der Leistungsbeschreibung im Prospekt, bzw. im Internet und einer ergänzenden Angaben und Hinweise, soweit diese dem Kunden vorliegen, verbindlich an.

4.2 Im Falle der elektronischen Übermittlung der Buchung (per E-Mail oder Internet) wird URLAUBSMOBIL.DE dem Kunden den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet demnach keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Mietvertrages.

4.3 Der Mietvertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von URLAUBSMOBIL.DE an den Kunden zustande.

4.4 Leistungsgegenstand ist ausschließlich ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeuggruppe, nicht ein bestimmter Fahrzeugtyp.

4.5 Prospektangaben in Fremdprospekten, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, besondere von Herstellern, Fahrzeugübergabestellen und Reisevermittlern, die über die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Angaben von URLAUBSMOBIL.DE hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen, sind für URLAUBSMOBIL.DE nicht verbindlich.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 20% des Mietpreises, mindestens jedoch € 200,- auf das in der Bestätigung genannte Konto von URLAUBSMOBIL.DE zu überweisen.

5.2 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Mietbeginn (spesen- und gebührenfrei, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland) auf das von URLAUBSMOBIL.DE angegebene Konto zu überweisen, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto ankommt.

5.3 Eine Kaution ist in der vereinbarten Höhe, wie in der Leistungsausschreibung angegeben und in der Buchungsbestätigung vermerkt mit der Restzahlung zu leisten bzw. bei Fahrzeugübernahme in bar zu hinterlagen. Soweit zur Höhe der Kaution nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, beträgt diese € 1000,- pro Fahrzeug. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags–Endabrechnung durch URLAUBSMOBIL.DE erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.

5.4 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage bis zum Mietbeginn) werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.

5.5 Soweit URLAUBSMOBIL.DE zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Fahrzeugs.

5.6 Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fälligkeiten, so kann URLAUBSMOBIL.DE nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 diese Bedingungen belasten. Kommt der Mieter mit Forderungen in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

5.7 Soweit der Kunde nicht auf Grund vorangegangener Mahnung durch URLAUBSMOBIL.DE vorzeitig in Verzug kommt, tritt Zahlungsverzug auch ohne Mahnung durch URLAUBSMOBIL.DE spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung ein.

6. Rücktritt und Umbuchung

6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht besteht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB ein Widerrufsrecht gleichfalls nicht besteht.

6.2 URLAUBSMOBIL.DE räumt dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht ein, welches im Interesse des Kunden unbedingt schriftlich ausgeübt werden sollte. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag stellt URLAUBSMOBIL.DE die nachfolgenden Stornogebühren in Rechnung, bei deren Bemessung entsprechend den Grundsätzen von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt sind:

a) bis zu 50 Tage vor Übernahme: 20 % des Mietpreises (mindestens 200 €);

b) vom 49. bis 15. Tag vor Übernahme: 50 % des Mietpreises;

c) ab 15. Tag: 80 % des Mietpreises;

d) am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 95 % des Mietpreises.

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

6.3 Dem Mieter steht es frei, URLAUBSMOBIL.DE nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

6.4 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Mietbeginns, der Fahrzeugart, der Übernahme und/oder Rückgabestation oder der Ausstattung (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann URLAUBSMOBIL.DE bis 51. Tag vor Mietbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen in Ziff. 6.2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Haftung, Vollkaskoschutz

7.1 Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und die der Mieter oder sein Fahrer zu vertreten haben, haftet der Mieter mit bis zu € 1000,- pro Schadensfall.

7.2 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt URLAUBSMOBIL.DE dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.

7.3 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6 StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden. Weiter haftet der Mieter trotz vereinbarter Haftungsbeschränkung voll für alle Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Fahrzeughöhe und –breite) beruhen, auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf das Ladegut zurückzuführen sind oder durch Rückwärtsfahrten ohne Einweisung entstanden sind.

7.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.

7.5 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. der URLAUBSMOBIL.DE geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.

7.6 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

8. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot

8.1 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich der Vermietstation, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.

8.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die Erstellung eines Rückgabeprotokolls aus Gründen unterbleibt, die nicht vom Mieter zu vertreten sind.

9. Verhalten bei Unfällen

9.1 Der Mieter hat nach Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die Wohnmobilvermietung Urlaubsmobil.de zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

9.2 Der Mieter hat die Wohnmobilvermietung Urlaubsmobil.de bei allen Schäden sofort telefonisch zu informieren und spätestens bei Rückgabe einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze abzugeben.

9.3 Der Unfallbericht muß Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten und von beiden Parteien unterschrieben sein.

9.4 Ist die voraussichtliche Schadenshöhe höher als die Eigenhaftung oder besitzt das Fahrzeug nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, so ist der Vermieter unverzüglich vom Mieter zu informieren.

10. Berechtigte Fahrer

10.1 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.

10.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überläßt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.

11. Verbotene Nutzung

11.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.

11.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

12. Übergabe, Rücknahme

12.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübernahme an einer ausführlichen Einweisung in der Übergabe-Station teilzunehmen. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges solange vorenthalten bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Für jeden Mehrkilometer werden 0,50€ berechnet.

12.2 Das Fahrzeug wird stets sauber an den Mieter übergeben. Daher muss das Fahrzeug auch innen und außen gereinigt, sowie mit geleerter Toilettenkassette zurückgegeben werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden weitere Gebühren, gemäß der aktuellen Preisliste fällig und von der Kaution einbehalten. Die Rücknahme des Fahrzeuges wird durch die Unterschrift des Mitarbeiters der Vermietstation auf dem Rückgabeprotokoll bestätigt. Ohne diese Unterschrift gehen sämtliche Schäden am Mietfahrzeug zu Lasten des Mieters, insbesondere bei Abstellen des Fahrzeuges außerhalb der Geschäftszeiten.

13. Ersatzfahrzeug

Kann das gebuchte Fahrzeug an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Entstehen durch die Bereitstellung eines größeren Fahrzeuges höhere Nebenkosten, wie Fähr- und Mautgebühren oder Betriebskosten, so gehen diese zu Lasten des Mieters.

14. Auslandsfahrten

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Osteuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

15. Reparaturen

15.1 Reparaturen die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von € 100,- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der URLAUBSMOBIL.DE in Auftrag gegeben werden.

15.2 Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6), von Urlaubsmobil.de erstattet.

15.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder, soweit URLAUBSMOBIL.DE einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat, auf Schadenersatz. Zur Abhilfe hat der Kunde der Vermietstation unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und der Vermietstation eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die unverzügliche Mängelrügen ohne Verschulden des Mieters unterbleibt oder eine Abhilfe von URLAUBSMOBIL.DE verweigert wird oder objektiv unmöglich ist.

15.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluß vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche URLAUBSMOBIL.DE nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.

16. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von URLAUBSMOBIL.DE ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um vertragliche Hauptpflichten handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie für die Haftung der URLAUBSMOBIL.DE, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen bei Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens.

17. Ausschlussfrist, Verjährung

17.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.

17.2 Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag gegenüber URLAUBSMOBIL.DE, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr.

17.3 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von Umständen, die den Anspruch begründen und URLAUBSMOBIL.DE als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

17.4 Schweben zwischen dem Kunden und URLAUBSMOBIL.DE Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder URLAUBSMOBIL.DE die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

17.5 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

18. Speicherung und Weitergabe von Personendaten

18.1 Der Mieter ist damit einverstanden, daß URLAUBSMOBIL.DE seine persönlichen Daten speichert.

18.2 URLAUBSMOBIL.DE darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.

19. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und URLAUBSMOBIL.DE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

20. Gerichtsstand

20.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen URLAUBSMOBIL.DE im Ausland für die Haftung von URLAUBSMOBIL.DE dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

20.2 Der Kunde kann URLAUBSMOBIL.DE nur an deren Sitz verklagen.

20.3 Für Klagen von URLAUBSMOBIL.DE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von URLAUBSMOBIL.DE vereinbart.

20.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Kunden und URLAUBSMOBIL.DE anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

21 Maut

Sollte der Mieter das Fahrzeug auf mautpflichtigen Straßen im Ausland oder Inland bewegen und Mautschulden verursachen, kann der Vermieter in voller Höhe der entstandenen Kosten beim Mieter Rückgriff nehmen. Insbesondere haftet der Mieter für alle Mautgebühren, die durch den Gebrauch des Mietobjektes anfallen.

22 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

23. Schlußbestimmungen

Urlaubsmobil.de“: Wohnmobilvermietung Bentz, Zierheidchen 30, 53577 Neustadt/Wied; Königswinterer Straße 409, 53639 Königswinter.